Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Vertragsparteien
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge zwischen der Fa. Job-Experten, Inhaber Ania Schimizek, Pfluggasse 6, 89312 Günzburg und dem beauftragenden Arbeitgeber (im Folgenden „Kunde“ genannt) und regeln alle mit der Erbringung von Leistungen in Zusammenhang stehenden Einzelheiten zwischen den beiden Parteien.
1.2
Kunde im Sinne dieser AGB ist, wer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder Kaufmann im Sinne von § 1 HGB oder eine juristische Person des Privatrechts bzw. öffentlichen Rechts ist.
2 Vertragsgegenstand
2.1
Vertragsgegenstand ist der Inhalt der jeweiligen Bestellbestätigung von Job-Experten mit den darin in Bezug genommenen Dokumenten, einschließlich der AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
2.2
Von diesen AGB abweichende und/oder diesen entgegenstehenden Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, unabhängig davon, ob sie eine wesentliche Veränderung der Bestellbestätigung darstellen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Fa. Job-Experten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
3 Vertragsschluss
3.1 Online
Der Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Kunde eine Leistung über die Website www.job-experten.com erwirbt. Der Kunde gibt durch Anklicken des Buttons „jetzt buchen und Akzeptieren der AGB“ ein Angebot an die Fa. Job-Experten zum Abschluss eines Vertrages ab. Daraufhin erhält der Kunde eine automatisierte E-Mail an die von ihm angegebene E-Mailadresse, mit welcher der Eingang der Bestellung bestätigt wird. In dieser E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung. Die Auftragsannahme erfolgt durch eine gesonderte E-Mail.
3.2 Telefonisch
Schließen die Parteien am Telefon einen Vertrag, so erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung per E-Mail inkl. der telefonisch vereinbarten Bestimmungen und Konditionen. Weiterer Erklärungen der Parteien bedarf es nicht.
3.3 Bestellformular
3.3.1
Der Vertrag kommt auch zustande, wenn die Fa. Job-Experten das mit der Unterschrift des Kunden versehene Bestellformular per Post, per Fax, per E-Mail oder in anderer elektronischer Form zugeht oder die Fa. Job-Experten das Zustandekommen auf der Grundlage des Bestellformulars anderweitig schriftlich bestätigt.
3.3.2
Durch den Kunden inhaltlich veränderte Bestellformulare von der Fa. Job-Experten gelten als neues Angebot des Kunden, der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch die Fa. Job-Experten zustande. Eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme des geänderten Vertragsangebots.
4 Leistungsbeschreibung
4.1
Die Leistungsbeschreibung der jeweils angebotenen Leistung ergibt sich aus Teil B. dieser AGB.
4.2
Der Vertrag berechtigt die Fa. Job-Experten dazu, die Kundendaten und im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallende Daten für Trendanalysen und Übersichten zu nutzen und anonymisiert zu veröffentlichen.
4.3
Konkurrenzausschluss wird nicht gewährt.
5 Vergütung der Leistungen, Zahlungsvereinbarungen, Kostenregelung und Zurückbehaltungsrecht
5.1
Die Vergütung, für die von der Fa. Job-Experten zu erbringende Leistung, bestimmt sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Webseite job-experten.com veröffentlichten Preisen. Alle Preise verstehen sich exklusive der zum Zeitpunkt gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2
Leistungen, die nicht von den o.g. Preisen erfasst sind, unterliegen der individuellen Absprache zwischen der Fa. Job-Experten und dem Kunden. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Vertragsschluss, es sei denn es ist einzelvertraglich etwas anderes vereinbart. Die Fa. Job-Experten behält sich das Recht vor, Vorleistung zu verlangen. Der Zahlungsanspruch wird 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und Einziehungskosten berechnet. Darüber hinaus ist Job-Experten berechtigt, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,- € (§ 288 Abs.5 BGB) geltend zu machen. Die Fa. Job-Experten ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Veröffentlichung einzelner Leistungselemente bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Wird bei Ratenzahlung eine Rate nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit bezahlt, so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.
5.3
Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.4
Eine Zahlung per Überweisung aus dem Ausland akzeptieren wir nur bei gleichzeitiger Übernahme aller anfallenden Bankgebühren seitens des Kunden.
5.5
Zahlungen des Kunden werden immer zunächst mit der ältesten bestehenden Forderung verrechnet. Die Fa. Job-Experten kann seine zu erbringende Leistung bis zum Ausgleich sämtlicher fälligen Zahlungen durch den Kunden verweigern.
5.6
Mit der Vergütung gemäß § 5 sind sämtliche Nebenkosten wie z.B. durch Email, Telefon, Telefax, Datenübertragungskosten, Porto und Fotokopien im üblichen Umfang abgegolten. Nicht abgegolten sind Korrektur- und Lektoratskosten, die aufgrund fehlerhafter Datenanlieferung entstehen. Soweit aufgrund einzelner Aufträge die Nebenkosten den üblichen Umfang übersteigen, zeigt die Fa. Job-Experten dies dem Kunden an. Der Kunde ist zur Erstattung dieser weiteren Nebenkosten verpflichtet, wenn er diese genehmigt.
5.7
Die erstmalige Korrektur eines Leistungselements ist auch dann kostenfrei, wenn sie nicht auf einer fehlerhaften Leistung der Fa. Job-Experten beruht. Jede weitere an einem Leistungselement vorzunehmende Korrektur ist kostenpflichtig und mit dem sich aus der gültigen Preisliste von Job-Experten ergebenden Preis zu vergüten. Die Vergütung entfällt, wenn die erste Korrektur der Fa. Job-Experten zu vertretende Mängel enthält.
6 Grundlagen der Zusammenarbeit
6.1
Die Fa. Job-Experten ist bemüht, die Response auf Anzeigen des Kunden stetig zu optimieren sowie die Quantität und Qualität der abrufbaren Gesuche zu erhöhen. Hierzu gehört auch:
• Das Eingehen von Kooperationen in allen Medien (einschließlich Online, Offline, TV, Mobil und Bewegbildprodukte sowie neue Nutzungsarten). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Leistungselemente online oder offline in Print, Ton oder Bild von Job-Experten ohne Rücksprache veröffentlicht werden dürfen, einschließlich in Print- oder Online Medien von Kooperationspartnern. Bei allen Kooperationen wird seitens der Fa. Job-Experten auf Image und Qualität des Kooperationspartners geachtet;
• Die Sicherstellung einer Userfreundlichen Lesbarkeit auf allen Endgeräten durch die Optimierung der Darstellung der Anzeige.
6.2
Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht abtretbar. Eine Vertragsübernahme durch Dritte bedarf der Zustimmung der Fa. Job-Experten.
6.3
Soweit die Fa. Job-Experten im Zusammenhang mit der Bestellung des Kunden dessen Email-Adresse erhalten hat, ist Job-Experten berechtigt, dem Kunden auch nach Ablauf des Vertrages Informationen, Fragebögen und weitere kommerzielle Kommunikation zu der bestellten und zu ähnlichen Leistungen der Job-Experten per Email zu übermitteln. Der Kunde kann dem jederzeit formlos und kostenfrei per Email gegenüber der Fa. Job-Experten mit sofortiger Wirkung widersprechen. Job-Experten wird über das Widerspruchsrecht in jeder Email informieren.
6.4
Der Kunde verpflichtet sich, der Fa. Job-Experten alle Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die für die Erreichung der im Vertrag beschriebenen Ziele erforderlich und zweckmäßig sind. Dies beinhaltet insbesondere die Anlieferung von Anzeigentexten und Layouts in digitaler Form. Dazu gehört auch, dass der Kunde die Job-Experten unmittelbar informiert, wenn eines der von ihm in Auftrag gegebenen Leistungselemente nicht mehr aktuell ist. Dem Kunden obliegen ferner die in den jeweiligen produktbezogenen Geschäftsbedingungen oder, wenn vorhanden, Produktbeschreibungen für einzelne Leistungselemente beschriebenen Mitwirkungspflichten. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich eventuelle Fristen zur Leistungserbringung für die Job-Experten entsprechend.
6.5
Der Kunde stellt einen reibungslosen Posteingang für Emails von job-experten.com sicher und richtet in diesem Zusammenhang Job-Experten als „trusted Server“ ein. Damit soll vermieden werden, dass Online – Bewerbungen, die über das Job-Experten Bewerbungsformular an den Kunden versendet werden, über eventuelle firmeneigene Spam-Filter des Kunden gefiltert werden. Entsprechendes gilt für jegliche vertragliche Kommunikation.
6.6
Die Fa. Job-Experten behält sich vor, vom Kunden erteilte Aufträge nicht auszuführen, oder bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen oder gegen die Geschäftsbedingungen von Job-Experten verstoßen („Unzulässige Inhalte“). Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Job-Experten ist zur Entfernung solcher unzulässigen Inhalte nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie auf Aufforderung des Kunden verpflichtet. Soweit Job-Experten wegen unzulässigen Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstöße in Anspruch genommen wird, die vom Kunden zu vertreten sind, stellt der Kunde die Fa Job-Experten auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.
6.7
Insbesondere gilt für die veröffentlichten Inhalte:
• wird eine selbständige Tätigkeit oder freie Mitarbeit ausgeschrieben, so muss diese deutlich als solche im Text bezeichnet sein.
• sind vom Kandidaten Vorleistungen oder finanzielle Eigeninvestitionen (einschließlich Teilnahme an Schulungen und Reisekosten) zu erbringen, so muss dies deutlich im Text herausgestellt werden. Gleiches gilt, wenn die erfolgreiche Werbung von neuen Mitgliedern für ein in sich geschlossenes System bonifiziert wird.
• die Inhalte müssen sich auf eine freie Position oder Tätigkeit beziehen. Werbung für Club- oder Vereinsmitgliedschaften sind unzulässig. Unzulässig ist ferner Werbung für die Teilnahme an illegalen Strukturvertrieben (§ 16 UWG).
• Websites, die der Fa. Job-Experten zur Verlinkung benannt oder zugesendet werden, müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, und insbesondere ein Impressum aufweisen, das den gesetzlichen und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen entspricht.
• Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes müssen eingehalten werden.
• Auch wenn die vorstehenden Anforderungen eingehalten sind, dürfen neben den auf die Position oder Tätigkeit bezogenen Inhalten keine der Stellensuche sachfremden Inhalte veröffentlicht werden, wie beispielsweise Gewinnspiele, Veranstaltungen ohne Karriere-Bezug, reine Werbeaktionen etc.
Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, so gelten die Inhalte als unzulässige Inhalte mit den Folgen der Ziff. 6.6.
6.8
Die Fa. Job-Experten übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder diesbezügliche Speichermedien keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Kunden zurückzugeben.
6.9
Die Fa. Job-Experten ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen einzuschalten.
6.10
Der Kunde hat seine eigene Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik so zu konfigurieren, dass sie weder Ziel noch Ausgangspunkt von Störungen ist, die geeignet sind, den von der Fa. Job-Experten angebotenen Internetdienst oder generell einen reibungs- und fehlerlosen Netzbetrieb zu beeinträchtigen.
6.11
Der Kunde gewährleistet, dass alle von ihm im Internet veröffentlichten oder der Fa. Job-Experten zur Veröffentlichung übergebenen eigenen Inhalte oder Teile davon frei von den Rechten Dritter sind. Der Kunde wird der Fa. Job-Experten durch eine Verletzung dieser Vorschrift entstehende Schäden auf erstes Anfordern ersetzen.
6.12
Für Leistungselemente, die auf Seiten geschaltet oder genutzt werden, die nicht von der Fa.Job-Experten betrieben werden, können zusätzliche Beschränkungen und Anforderungen neben diesen AGB und unseren Produktbezogenen Bedingungen gelten. Wir weisen darauf hin, dass in anderen Ländern auch bestimmte gesetzliche Vorgaben und Verbote für Stellenanzeigen bestehen können. Diese sind einzuhalten. Konkrete Informationen über weitere Anforderungen und Beschränkungen für die nicht von Job-Experten betriebenen Seiten teilen wir gerne auf Nachfrage mit.
7 Urheberrechte
7.1
Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software auf den Kunden. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten von der Fa. Job-Experten verbleiben uneingeschränkt bei der Fa. Job-Experten.
7.2
Sämtliche von Job-Experten veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen dem Urheberrecht der Fa. Job-Experten.
7.3
Mit Auftragserteilung über die Veröffentlichung von Stellenanzeigen erhält die Fa. Job-Experten die alleinigen Datenbankrechte an den von StepStone veröffentlichten Stellenanzeigen des Kunden.
7.4
Der Kunde trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte.
7.5
Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.
8 Gewährleistung, Mängel
8.1
Die Fa. Job-Experten gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung der vom Kunden in Auftrag gegebenen, zu erbringenden und im Internet zu veröffentlichenden Dienstleistungen.
8.2
Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit noch bei nur unerheblicher Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit. Mängel sind unverzüglich durch den Kunden schriftlich anzuzeigen und zu rügen, spätestens 7 Tage nach Einstellung der Leistungselemente ins Internet. Die Fa. Job-Experten leistet Mängelhaftung zunächst durch Nacherfüllung im Sinne von Verlängerung der Anzeige.
8.3
Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb einer Jahresfrist, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von dem Mangel Kenntnis hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen.
9 Haftung
9.1
Die Fa. Job-Experten haftet nur aufgrund einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht. Daraufhin kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn die Fa. Job-Experten die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
10 Geheimhaltung
10.1
Die Fa. Job-Experten verpflichtet sich, alle als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen die von dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages eingehen, geheim zu halten. Diese Pflicht wird von Job-Experten auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfüllt.
10.2
Mit Annahme des Angebots wird gleichzeitig die beidseitige Beachtung sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze vereinbart.
10.3
Der Kunde wird hiermit gem. Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass die Fa. Job-Experten seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet.
11 Abmahnung, gerichtliche Entscheidung
11.1
Ist der Kunde wegen eines bei Job-Experten veröffentlichten Produkts abgemahnt worden, hat er bereits eine Unterlassungserklärung bezüglich bestimmter Anzeigen bzw. Inhalte abgegeben oder wurde eine entsprechende einstweilige Verfügung, ein Urteil oder sonst eine gerichtliche Entscheidung oder behördliche Verfügung zugestellt, so, ist der Kunde verpflichtet, die Fa. Job-Experten unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so haftet die Fa. Job-Experten nicht. Der Kunde ist dann dazu verpflichtet, die Fa. Job-Experten von einer etwaigen Inanspruchnahme Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und Job-Experten einen eventuellen Schaden zu ersetzen.
12 Laufzeit
12.1
Der Vertrag tritt in Kraft, wenn die Fa. Job-Experten die Annahme des Vertrags zugeht. Die Laufzeit des Vertrages beginnt ebenfalls mit Zugang der Annahme, mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden oder, falls ein abweichender Beginn vereinbart ist, mit diesem. Der Vertrag endet automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit, es sei denn, dies ist in den folgenden produktbezogenen Geschäftsbedingungen anders geregelt.
12.2
Vereinbarte Leistungselemente können nur innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit abgerufen werden. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit erlischt das Recht des Kunden auf Abruf, von vor Ablauf der Vertragslaufzeit noch nicht geltend gemachten, Leistungsansprüchen.
13 Schlussbestimmungen
13.1
Für den Vertrag und seine Auslegung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann iSd. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die zuständigen Gerichte für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
Günzburg, 18.01.2020